![Violetta bietet Prozess-Begleitung für Angehörige Violetta bietet Prozess-Begleitung für Angehörige](/sites/leichtesprache/files/styles/bild_768/public/daten/bilder/leichte/Beratung-Polizei-Gericht-Eltern%20Kopie_2.jpg?itok=TblU8a4W)
Ihre Tochter hat sexualisierte Gewalt erlebt?
Sie überlegen jetzt:
Wollen Sie den Täter oder die Täterin anzeigen?
Oder wollen Sie das nicht?
Oder haben Sie schon eine Anzeige bei der Polizei gestellt?
Vielleicht muss Ihre Tochter dann bei einer Gerichts-Verhandlung aussagen.
![Richter Richter](/sites/leichtesprache/files/styles/bild_768/public/daten/bilder/leichte/Richter%20Kopie.jpg?itok=bLV6duC7)
Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht:
Was passiert bei einer Gerichts-Verhandlung?
Sie sind unsicher.
Vielleicht schämen sie sich.
Oder sie fühlen sich schuldig.
Sie wollen manchmal nicht über das reden, was passiert ist.
Dann ist eine Aussage als Zeugin sehr schwer.
Darum bieten wir bei Violetta Prozess-Begleitung an.
Sie bekommen Informationen von uns.
![Beratung der Eltern Beratung der Eltern](/sites/leichtesprache/files/styles/bild_768/public/daten/bilder/leichte/Beratung-Eltern%20Kopie_0.jpg?itok=IywVadKZ)
Informationen für Sie.
Und Informationen für Ihre Tochter.
![Beratung für das Polizeigespräch und das Gerichtsverfaren Beratung für das Polizeigespräch und das Gerichtsverfaren](/sites/leichtesprache/files/styles/bild_768/public/daten/bilder/leichte/Beratung-Polizei-Gericht-2%20Kopie_0.jpg?itok=JcSzv6dI)
Wir begleiten Sie und Ihre Tochter zur Polizei.
Vor der Gerichts-Verhandlung.
Während der Gerichts-Verhandlung.
Und nach der Gerichts-Verhandlung.
Ihre Tochter hat Opfer-Rechte.
Wir unterstützen sie.
Wir helfen Ihnen, weniger Ängste zu haben.
So kommt Ihre Tochter leichter durch die Gerichts-Verhandlung.
![Gesetzbücher Gesetzbücher](/sites/leichtesprache/files/styles/bild_768/public/daten/bilder/leichte/Gesetzbu%CC%88cher-2.jpg?itok=gOEfo5bF)
Opfer von sexualisierter Gewalt haben das Recht auf Prozess-Begleitung.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.
So steht es im Gesetz.
In der Straf-Prozess-Ordnung.